{"id":840,"date":"2018-11-07T18:58:13","date_gmt":"2018-11-07T17:58:13","guid":{"rendered":"https:\/\/2-faktor-authentifizierung.de\/?page_id=840"},"modified":"2018-11-07T18:58:13","modified_gmt":"2018-11-07T17:58:13","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/2-faktor-authentifizierung.de\/agb\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"

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Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der digitronic computersysteme gmbh Chemnitz<\/h1>\n

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    \n
  1. Allgemeines\n
      \n
    1. Die nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen digitronic computersysteme GmbH Chemnitz (nachfolgend: digitronic) und dem Kunden (nachfolgend: Kunden).<\/li>\n
    2. Kunden k\u00f6nnen sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede nat\u00fcrliche Person, die ein Rechtsgesch\u00e4ft zu Zwecken abschlie\u00dft, die \u00fcberwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit zugerechnet werden k\u00f6nnen. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine nat\u00fcrliche oder juristische Person oder eine rechtsf\u00e4hige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgesch\u00e4fts in Aus\u00fcbung ihrer gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt.<\/li>\n
    3. Die Lieferungen, Leistungen, Angebote von digitronic und sonstigen rechtsgesch\u00e4ftlichen Handlungen zwischen digitronic und Kunde erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese gelten gegen\u00fcber Unternehmern auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Gegenbest\u00e4tigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Gesch\u00e4fts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von digitronic schriftlich best\u00e4tigt werden, sofern es sich nicht um individuelle Vertragsvereinbarungen handelt.<\/li>\n
    4. Digitronic ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu \u00e4ndern. S\u00e4mtliche \u00c4nderungen der AGB gelten nur f\u00fcr Angebote der Kunden, die nach einer \u00c4nderung erkl\u00e4rt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n
    5. Angebote und Vertragsschluss\n
        \n
      1. Die Angebote von digitronic sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet werden. Der Kunde gibt auf ein unverbindliches Angebot hin durch seine Bestellung per Brief, Fax oder E-Mail (Textform) ein rechtlich bindendes Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahmeerkl\u00e4rung durch digitronic zustande, welche ausschlie\u00dflich per Brief, Fax oder E-Mail (Textform) erfolgen kann. Die \u00dcbermittlung einer Bestellbest\u00e4tigung (Eingangsbest\u00e4tigung der Bestellung) stellt noch keine Vertragsannahme dar. Hat der Kunde ein verbindliches Angebot erhalten, kommt der Vertrag zustande, wenn er dieses per Brief, Fax oder E-Mail (Textform) rechtzeitig annimmt und digitronic diese Annahmeerkl\u00e4rung zugeht.<\/li>\n
      2. Die Angestellten von digitronic sind nicht befugt, m\u00fcndliche Nebenabreden zu treffen oder m\u00fcndliche Zusicherungen zu geben, die \u00fcber den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.<\/li>\n
      3. Technisch notwendige Abweichungen von Angebotsunterlagen beh\u00e4lt sich digitronic auch nach Vertragsschluss vor, soweit sie f\u00fcr den Kunden zumutbar sind oder zu dessen Vorteil erfolgen. An digitronic-Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen usw., die zur Auftragsbest\u00e4tigung geh\u00f6ren, beh\u00e4lt sich digitronic die ausschlie\u00dflichen Nutzungsrechte vor. Sie d\u00fcrfen ohne Zustimmung von digitronic Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht, vervielf\u00e4ltigt, \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich gemacht oder auf sonstige Weise verwendet werden, soweit dies zur Erf\u00fcllung des Vertrages nicht unvermeidbar ist.<\/li>\n
      4. Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verst\u00e4ndigen, erkennen sie die unbeschr\u00e4nkte Wirksamkeit der auf diesem Wege \u00fcbermittelten Willenserkl\u00e4rungen nach Ma\u00dfgabe folgender Bestimmungen an:\n
          \n
        1. In der E-Mail d\u00fcrfen die gew\u00f6hnlichen Angaben nicht unterdr\u00fcckt oder durch Anonymisierung umgangen werden, d.h. sie muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung sowie einer Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom Absender stammend.<\/li>\n
        2. F\u00fcr unverschl\u00fcsselt im Internet \u00fcbermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gew\u00e4hrleistet.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n
        3. Preise und Zahlungsbedingungen\n
            \n
          1. Alle gegen\u00fcber Verbrauchern angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Gegen\u00fcber Unternehmern erfolgen alle Preisangaben netto zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Die Preisangaben erfolgen in Euro.<\/li>\n
          2. Fracht- bzw. Versand- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet.<\/li>\n
          3. Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug f\u00e4llig. Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Lieferung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung mittels Bank\u00fcberweisung.<\/li>\n
          4. Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt worden sind.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n
          5. Eigentumsvorbehalt\n
              \n
            1. Die verkaufte und gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von digitronic. Der Kunde ist bis zum Zeitpunkt des Eigentums\u00fcbergangs verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und nicht berechtigt, rechtsgesch\u00e4ftlich \u00fcber die Ware zu verf\u00fcgen. Sollten Dritte an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren Rechte geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, diesen Umstand digitronic unverz\u00fcglich mitzuteilen. Bei einem vertragswidrigen Verhalten, wie z. B. bei Zahlungsverzug des Kunden, ist digitronic nach angemessener Fristsetzung zum R\u00fccktritt berechtigt. Erst mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmtr\u00e4gern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.<\/li>\n
            2. Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Vorbehaltsware mit kaufm\u00e4nnischer Sorgfalt f\u00fcr digitronic zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern.<\/li>\n
            3. Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Ware bzw. Weiterlizensierung der Software ihm zustehenden Forderungen an digitronic ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von digitronic hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n
            4. Widerrufsrecht und R\u00fccksendekosten\n
                \n
              1. Verbrauchern steht grunds\u00e4tzlich ein Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Vertr\u00e4gen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.<\/li>\n
              2. N\u00e4here Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.<\/li>\n
              3. Im Falle des Widerrufs tr\u00e4gt der Kunde die Kosten der R\u00fccksendung.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n
              4. Lieferungen und Leistungen\n
                  \n
                1. Ist kein Liefertermin angegeben, betr\u00e4gt die Lieferzeit 7 Werktage ab Abschluss des Vertrages.<\/li>\n
                2. Liefer- und Leistungsverz\u00f6gerungen aufgrund h\u00f6herer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder vor\u00fcbergehend unm\u00f6glich machen und die digitronic nicht zu vertreten hat (Streik, Aussperrung, beh\u00f6rdliche Anordnung, Naturkatastrophen, Verkehrsst\u00f6rung etc.), berechtigen digitronic auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.<\/li>\n
                3. Digitronic ist in f\u00fcr den Kunden zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern der vereinbarte Versandtermin mit der letzten Teilleistung\/ Teillieferung eingehalten wird.<\/li>\n
                4. Bei Softwareleistungen aller Art, Entwicklungs- oder sonstigen Leistungen gilt die Lieferung mit \u00dcbergabe des Datentr\u00e4gers bzw. des entwickelten Systems als erfolgt, die Quellcodes geh\u00f6ren nicht zum geschuldeten Lieferumfang.<\/li>\n
                5. Zu Test- oder Demonstrationszwecken gelieferte Produkte bleiben Eigentum von digitronic. Digitronic beh\u00e4lt sich vor, zu diesen Zwecken gelieferte Software so auszur\u00fcsten, dass die Programme nach Ablauf des vereinbarten Test- oder Demonstrationszeitraumes nicht mehr voll einsatzf\u00e4hig sind. Der Kunde kann hieraus keinerlei Anspr\u00fcche geltend machen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n
                6. Pr\u00fcfung und Gefahren\u00fcbergang\n
                    \n
                  1. Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs oder zuf\u00e4lligen Verschlechterung der gekauften und gelieferten Waren geht bei Kunden, die Verbraucher sind, stets mit der \u00dcbergabe an den Kunden \u00fcber. Digitronic tr\u00e4gt somit die Gefahr der Lieferung und Versendung.<\/li>\n
                  2. Bei Kunden, die Unternehmer sind, geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs oder zuf\u00e4lligen Verschlechterung der gekauften und gelieferten Waren bei einer Selbstabholung mit der \u00dcbergabe an den Kunden \u00fcber. Im Falle der Lieferung geht die Gefahr auf den Kunden (Unternehmer) \u00fcber, sobald digitronic die Sache dem Spediteur, dem Frachtf\u00fchrer oder der sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, so dass die Lieferung und Versendung auf Gefahr des Unternehmers erfolgt.<\/li>\n
                  3. Der \u00dcbergabe steht es gleich, wenn sich der Kunde (Verbraucher oder Unternehmer) im Annahmeverzug befindet.<\/li>\n
                  4. Ist der Kunde Kaufmann, hat er die Ware unverz\u00fcglich nach Erhalt auf Vollst\u00e4ndigkeit und eventuelle M\u00e4ngel zu \u00fcberpr\u00fcfen und Abweichungen unverz\u00fcglich zu r\u00fcgen. Auf \u00a7 377 HGB wird ausdr\u00fccklich hingewiesen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n

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                      \n
                    1. Installation, Schulung, Konzipierung\n
                        \n
                      1. Installation\n
                          \n
                        1. Der Kunde ist f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Installation gelieferter Software selbst verantwortlich.<\/li>\n
                        2. Hat der Kunde digitronic mit der Installation beauftragt, gilt folgendes:\n
                            \n
                          1. Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Installation eine vollst\u00e4ndige Datensicherung durchzuf\u00fchren.<\/li>\n
                          2. Digitronic ist berechtigt, sich zur Erf\u00fcllung der geschuldeten Leistungen der Hilfe Dritter zu bedienen.<\/li>\n
                          3. Vor Beginn der Installation m\u00fcssen die f\u00fcr die Aufnahme der Installationsarbeiten erforderlichen Vorarbeiten von Seiten des Kunden auf dessen Kosten und Verantwortung abgeschlossen sein, so dass die Installation sofort nach Ankunft der digitronic-Mitarbeiter oder des von digitronic beauftragten Subunternehmers begonnen und ohne Unterbrechung durchgef\u00fchrt werden kann. Bei der Installation hat der Kunde alle erforderlichen Einrichtungen verf\u00fcgbar zu halten, bei der Bedienung aller angeschlossenen Fremdger\u00e4te behilflich zu sein, sowie falls erforderlich, die Arbeit auch au\u00dferhalb der normalen Arbeitszeiten zu erm\u00f6glichen.<\/li>\n
                          4. Bei den speicherprogrammierten Anlagen hat der Kunde digitronic rechtzeitig vor Einrichtung der Anlage die Anwenderdaten entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang verbindlich mitzuteilen, da sonst der Inbetriebnahmetermin nicht gew\u00e4hrleistet werden kann. \u00c4ndert der Kunde nachtr\u00e4glich diese Daten oder den Leistungsumfang, so werden die damit verbundenen zus\u00e4tzlichen Leistungen nach der g\u00fcltigen Preisliste gesondert berechnet.<\/li>\n
                          5. Sollte es durch die vom Kunden zum Zwecke der Installation bereitgestellten Programme dritter Anbieter zu einer Verletzung der Rechte Dritter kommen, so stellt der Kunde digitronic bereits jetzt von der Inanspruchnahme durch den Dritten frei.<\/li>\n
                          6. Die Abnahme von Installationsleistungen erfolgt nach erfolgreicher Funktionspr\u00fcfung auf der Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen und unter Ber\u00fccksichtigung der jeweiligen Spezifikationen durch gemeinsame Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls. Nimmt der Kunde trotz erfolgreicher Funktionspr\u00fcfung die Installation nicht ab, ist digitronic berechtigt, ihm unter Hinweis auf die Folgen des Fristablaufs eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf die Installationsleistungen als abgenommen gelten, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist nicht unerhebliche oder nicht nacherf\u00fcllungsf\u00e4hige M\u00e4ngel schriftlich r\u00fcgt. Erkl\u00e4rt der Kunde trotz nur unwesentlicher oder trotz nicht nacherf\u00fcllungsf\u00e4higer M\u00e4ngel keine Abnahme, gilt diese mit Ablauf von zwei (2) Wochen nach der Bereitstellung der Installation bzw. nach dem Abnahmetermin – wenn ein solcher vereinbart ist – als r\u00fcgelos erteilt.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n
                          7. Schulungen\n
                              \n
                            1. Bei der Schulung werden der Kunde und dessen Mitarbeiter mit der Bedienung der Produkte und Anwendungen von digitronic vertraut gemacht. Zur Schulung geh\u00f6rt nicht die Beseitigung von Fehlern der Programme.<\/li>\n
                            2. Die Schulungsgeb\u00fchren schlie\u00dfen die Kosten der Schulung und der Seminarunterlagen ein. Bei Schulungen au\u00dferhalb der R\u00e4ume von digitronic sind Reisekosten und \u00dcbernachtungskosten der digitronic-Mitarbeiter nach Aufwand, Reisespesen nach steuerlich zul\u00e4ssigen H\u00f6chsts\u00e4tzen zu erstatten. Die Wahl des Verkehrsmittels steht digitronic frei.<\/li>\n
                            3. Schulungen und Pr\u00e4sentationen k\u00f6nnen bis zum 15. Tag vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden. Die Absage hat schriftlich zu erfolgen. Bei Absagen bis zum 8. Tag vor Seminarbeginn werden 50% der vereinbarten Geb\u00fchr in Rechnung gestellt, bei sp\u00e4terer Absage sind die vollen vereinbarten Geb\u00fchren f\u00e4llig.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n
                            4. Konzipierung
                              \nSofern der Kunde die Erstellung und Durchf\u00fchrung eines Konzepts beauftragt, werden die Einzelheiten in einem separaten Projektvertrag geregelt.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n
                            5. EG-Einfuhrumsatzsteuer
                              \nSoweit der Kunde seinen Sitz au\u00dferhalb Deutschlands hat, ist er zur Einhaltung bez\u00fcglich der Regeln der Einfuhrumsatzsteuer der Europ\u00e4ischen Union verpflichtet. Hierzu geh\u00f6rt insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an digitronic ohne gesonderte Anfrage.<\/li>\n
                            6. Gew\u00e4hrleistung\n
                                \n
                              1. Die Gew\u00e4hrleistungsrechte des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nichts anderes vereinbart wurde; zu beachten ist insbesondere Ziffer 11 bei m\u00f6glichen Schadensersatzanspr\u00fcchen.<\/li>\n
                              2. Digitronic leistet Gew\u00e4hr f\u00fcr die vereinbarte Beschaffenheit der Software und daf\u00fcr, dass der Kunde die Software ohne Versto\u00df gegen Rechte Dritter nutzen kann. Die sachgem\u00e4\u00dfe Gew\u00e4hrleistung ist nicht anwendbar auf M\u00e4ngel, die darauf beruhen, dass die von digitronic gelieferte Software in einer Hardware- und\/oder Softwareumgebung eingesetzt wird, die den genannten Anforderungen nicht gerecht wird und f\u00fcr welche die Software damit nicht ausdr\u00fccklich freigegeben ist.<\/li>\n
                              3. Digitronic kann die Gew\u00e4hrleistungsverpflichtungen mit vorheriger Ank\u00fcndigung beim Kunden vor Ort oder auch durch Ferndiagnose\/ Fernzugriff erf\u00fcllen, sofern die technischen Voraussetzungen hierf\u00fcr gegeben sind. Der Austausch der Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Digitronic gen\u00fcgt der Pflicht zur Nachbesserung auch, indem Updates, die mit einer automatischen Installationsroutine versehen sind, auf der Homepage zum Download f\u00fcr den Kunden bereitgestellt werden und dem Kunden telefonischer Support f\u00fcr den Fall des Auftretens von Installationsproblemen im Rahmen der Gew\u00e4hrleistung (Nacherf\u00fcllung) angeboten wird.<\/li>\n
                              4. Ist der Kunde Unternehmer, hat er offensichtliche und erkennbare M\u00e4ngel sp\u00e4testens binnen vierzehn (14) Tagen nach dem Erhalt der Lieferung oder Leistung bzw. nach der Abnahme anzuzeigen. M\u00e4ngel, die auch bei sorgf\u00e4ltiger Pr\u00fcfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden k\u00f6nnen, sind digitronic binnen einer Ausschlussfrist von vierzehn (14) Tagen nach Entdeckung anzuzeigen. Versp\u00e4tete Anzeigen schlie\u00dfen Anspr\u00fcche des Kunden insoweit aus.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n
                              5. Haftung\n
                                  \n
                                1. Digitronic, dessen gesetzliche Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen haften nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.<\/li>\n
                                2. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzanspr\u00fcche auf Grund einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers, der Gesundheit und Schadensersatzanspr\u00fcche aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und\/oder auf deren Einhaltung der Kunde regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung sowie Arglist von digitronic, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen.<\/li>\n
                                3. Zwingende Vorschriften, insbesondere die des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG), bleiben unber\u00fchrt.<\/li>\n
                                4. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Installation der von digitronic gelieferten Software eine umfassende Datensicherung durchzuf\u00fchren.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n
                                5. Umfang der Rechtseinr\u00e4umung
                                  \nDie auf dem Programmtr\u00e4ger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise sind zu beachten. Soweit nicht anders ausdr\u00fccklich vereinbart wurde, erwirbt der Kunde ein einfaches, nicht ausschlie\u00dfliches Nutzungsrecht nach den Lizenzbedingungen f\u00fcr die jeweiligen Produkte.<\/li>\n
                                6. Allgemeine Bestimmungen, Streitbeilegung\n
                                    \n
                                  1. F\u00fcr diese Gesch\u00e4ftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Gesch\u00e4ftspartner und digitronic gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.<\/li>\n
                                  2. Ist der Kunde ein kaufm\u00e4nnischer Unternehmer, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, wird der Gesch\u00e4ftssitz von digitronic als Erf\u00fcllungsort sowie als Gerichtsstand f\u00fcr alle Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung vereinbart. Dies gilt auch gegen\u00fcber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort au\u00dferhalb von Deutschland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<\/li>\n
                                  3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein oder werden bzw. dieser Vertragstext eine Regelungsl\u00fccke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollst\u00e4ndige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder erg\u00e4nzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen bleibt davon unber\u00fchrt.<\/li>\n
                                  4. Digitronic nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.<\/li>\n
                                  5. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: http:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur au\u00dfergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsvertr\u00e4gen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n

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